In Tirol gab es bereits im 13. Jahrhundert eine Ständevertretung, in der
nicht nur Adel und Geistlichkeit, sondern auch Bürger und Bauern vertreten
waren. Es herrschte Waffenfreiheit. Doch wo Recht ist, erwächst auch
Pflicht: Mit dem Recht der politischen Mitbestimmung übernahm die
Bevölkerung die Pflicht, die Heimat und das Land zu schützen und zu
verteidigen.
Im Jahre 1323 legte der Landtag in der ältesten deutschsprachigen
ständischen Verfassung die Landesverteidigung so fest, dass im Notfall alle
wehrhaften (tauglichen) Männer aufgeboten werden konnten. Herzog
Friedrich IV. schuf 1416 eine neue Wehrordnung für Tirol.
Vom Landlibell bis zum Ende des Ersten Weltkriegs
Entscheidend im verfassungsrechtlichen Sinn wurden dann jene als
Landlibell bezeichneten Bestimmungen, die Kaiser Maximilian I. gemeinsam
mit dem Tiroler Landtag 1511 erließ.
Schon sehr früh gab es Veranstaltungen wehrfähiger Männer zum Zweck der
Schießausbildung. Spätestens seit 1400 nannte man die mit der Armbrust
bewaffneten Leute „Schützen“.
Die Tiroler erreichten um 1406 die Wehrfreiheit, das bedeutet, dass Bauern
und Bürger Tirols vom Kriegsdienst außerhalb der Landesgrenzen befreit
waren, was für hunderte von Jahren einmalig in Europa war. Bei dem im
Jahre 1511 von Kaiser Maximilian I. erlassenen „Landlibell“, einer Urkunde
über das Aufgebot der Landesverteidigung, wurde diese Wehrfreiheit
bestätigt und blieb im Großen und Ganzen bis 1914 bestehen. Das
Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung. Die
Verteidigungsmannschaft bestand aus zwei Gruppen:
1.
Dem Aufgebot; Jedes Gericht (Verwaltungseinheiten) musste eine
gewisse Anzahl von Wehrfähigen mobilisieren. 5.000 bis 20.000 Mann, je
nach Bedrohung
2.
Dem Landsturm, der bei plötzlichem Einbruch des Feindes alle
Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr umfasste.
Weitental fiel, wie auch Pfunders, der Zuständigkeit des Gerichts
Niedervintl zu.
Die Ausrüstung samt Waffen war vom Aufgebot und Landsturm selbst zu
beschaffen, sie wurden dabei vom Innsbrucker Zeughaus unterstützt, die
Geschütze und Werkzeuge lieferten. Damit war auch das Recht verbunden,
dass jeder Wehrfähige eine Waffe tragen durfte. Ursprünglich war jedoch
nur ein Drittel mit Feuerwaffen ausgerüstet, der Rest musste sich mit
Spießen, Schaufeln, Hacken, Beilen und Hauen bewaffnen.
In der Zuzugsordnung Kaiser Leopolds I. von 1704 fasste man die Scheiben-
und Scharfschützen, die sich 1703 beim Bayrischen Rummel so bewährt
hatten, zum ersten Mal zu einem 16 Kompanien starken Regiment
zusammen. Auch eine eigene Ordnung für “gesamte Schieß-Stände in Tyrol“
wurde 1738 erlassen.
1813 wurde das Tiroler Jägerkorps aufgestellt, aus dem im Jahr 1815 das
Kaiserjägerregiment hervorging. Daneben musste das Land Tirol nach dem
Landlibell bei Gefahr 20.000 Mann alter Miliz aufbringen, die als
Landesschützen oder Schützen bezeichnet wurden. Den Kern bildeten die
Standschützen.
In den Kriegen Österreichs gegen Italien 1848 und 1866 wurden auch die
Tiroler Landesschützen- und Scharfschützenkompanien aufgeboten. Im
Ersten Weltkrieg wurden die drei Landesschützenregimente - entgegen der
Selbstverteidigungsmaxime - zusammen mit den Kaiserjägern an die
russische Front verlegt, wo sie schwere Verluste erlitten; die im Lande
verbliebenen Standschützen wurden erst nach dem Kriegseintritt Italiens
ab dem 23. Mai 1915 an der Südfront eingesetzt. Sie hatten einen nicht
unbedeutenden Anteil daran, den italienischen Angriff in den ersten
Kriegswochen aufzuhalten.
Die Tiroler Schützen als Schützenvereinigung ab 1919
Mit Ende des Ersten Weltkrieges ging mit dem Untergang der Monarchie die
Aufgabe der Schützen für die Landesverteidigung in Tirol zu Ende. Die
Tiroler Schützen blieben aber als nichtstaatliche Schützenvereinigungen
bestehen.
Im von Italien annektierten Südtirol kam es 1922 zum Verbot der
Schützenkompanien.
Im bei Österreich verbliebenen Teil Tirols wurde das Schützenwesen
unter den Nationalsozialisten verboten.
Copyright © 2014 - Schützenkompanie Weitental