In Tirol gab es bereits im 13. Jahrhundert eine Ständevertretung, in der nicht nur Adel und Geistlichkeit, sondern auch Bürger und Bauern vertreten waren. Es herrschte Waffenfreiheit. Doch wo Recht ist, erwächst auch Pflicht: Mit dem Recht der politischen Mitbestimmung übernahm die Bevölkerung die Pflicht, die Heimat und das Land zu schützen und zu verteidigen. Im Jahre 1323 legte der Landtag in der ältesten deutschsprachigen ständischen Verfassung die Landesverteidigung so fest, dass im Notfall alle wehrhaften (tauglichen) Männer aufgeboten werden konnten. Herzog Friedrich IV. schuf 1416 eine neue Wehrordnung für Tirol. Vom Landlibell bis zum Ende des Ersten Weltkriegs Entscheidend im verfassungsrechtlichen Sinn wurden dann jene als Landlibell bezeichneten Bestimmungen, die Kaiser Maximilian I. gemeinsam mit dem Tiroler Landtag 1511 erließ. Schon sehr früh gab es Veranstaltungen wehrfähiger Männer zum Zweck der Schießausbildung. Spätestens seit 1400 nannte man die mit der Armbrust bewaffneten Leute „Schützen“. Die Tiroler erreichten um 1406 die Wehrfreiheit, das bedeutet, dass Bauern und Bürger Tirols vom Kriegsdienst außerhalb der Landesgrenzen befreit waren, was für hunderte von Jahren einmalig in Europa war. Bei dem im Jahre 1511 von Kaiser Maximilian I. erlassenen „Landlibell“, einer Urkunde über das Aufgebot der Landesverteidigung, wurde diese Wehrfreiheit bestätigt und blieb im Großen und Ganzen bis 1914 bestehen. Das Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung. Die Verteidigungsmannschaft bestand aus zwei Gruppen: 1. Dem Aufgebot; Jedes Gericht (Verwaltungseinheiten) musste eine gewisse Anzahl von Wehrfähigen mobilisieren. 5.000 bis 20.000 Mann, je nach Bedrohung 2. Dem Landsturm, der bei plötzlichem Einbruch des Feindes alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr umfasste. Weitental fiel, wie auch Pfunders, der Zuständigkeit des Gerichts Niedervintl zu. Die Ausrüstung samt Waffen war vom Aufgebot und Landsturm selbst zu beschaffen, sie wurden dabei vom Innsbrucker Zeughaus unterstützt, die Geschütze und Werkzeuge lieferten. Damit war auch das Recht verbunden, dass jeder Wehrfähige eine Waffe tragen durfte. Ursprünglich war jedoch nur ein Drittel mit Feuerwaffen ausgerüstet, der Rest musste sich mit Spießen, Schaufeln, Hacken, Beilen und Hauen bewaffnen. In der Zuzugsordnung Kaiser Leopolds I. von 1704 fasste man die Scheiben- und Scharfschützen, die sich 1703 beim Bayrischen Rummel so bewährt hatten, zum ersten Mal zu einem 16 Kompanien starken Regiment zusammen. Auch eine eigene Ordnung für “gesamte Schieß-Stände in Tyrol“ wurde 1738 erlassen. 1813 wurde das Tiroler Jägerkorps aufgestellt, aus dem im Jahr 1815 das Kaiserjägerregiment hervorging. Daneben musste das Land Tirol nach dem Landlibell bei Gefahr 20.000 Mann alter Miliz aufbringen, die als Landesschützen oder Schützen bezeichnet wurden. Den Kern bildeten die Standschützen. In den Kriegen Österreichs gegen Italien 1848 und 1866 wurden auch die Tiroler Landesschützen- und Scharfschützenkompanien aufgeboten. Im Ersten Weltkrieg wurden die drei Landesschützenregimente - entgegen der Selbstverteidigungsmaxime - zusammen mit den Kaiserjägern an die russische Front verlegt, wo sie schwere Verluste erlitten; die im Lande verbliebenen Standschützen wurden erst nach dem Kriegseintritt Italiens ab dem 23. Mai 1915 an der Südfront eingesetzt. Sie hatten einen nicht unbedeutenden Anteil daran, den italienischen Angriff in den ersten Kriegswochen aufzuhalten. Die Tiroler Schützen als Schützenvereinigung ab 1919 Mit Ende des Ersten Weltkrieges ging mit dem Untergang der Monarchie die Aufgabe der Schützen für die Landesverteidigung in Tirol zu Ende. Die Tiroler Schützen blieben aber als nichtstaatliche Schützenvereinigungen bestehen. Im von Italien annektierten Südtirol kam es 1922 zum Verbot der Schützenkompanien. Im bei Österreich verbliebenen Teil Tirols wurde das Schützenwesen unter den Nationalsozialisten verboten.
Copyright © 2014 - Schützenkompanie Weitental